Steuerberatung & Finanzbuchhaltung

Unsere individuelle steuerliche Beratung ist auf darauf ausgerichtet, die Steuerbelastung unserer Mandanten im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Gestaltungsspielräume zu reduzieren. Gemeinsam mit unseren Mandanten suchen wir nach Optimierungs- und Gestaltungspotenzialen. Dann entwickeln wir Lösungsansätze auf Basis des geltenden Steuerrechts und ggf. geplanter Steuerrechtsänderungen. Dabei ist ein guter Dialog von besonderer Bedeutung, um steuerrelevante Themen zu erkennen und Sachverhalte kurz- und langfristig optimal zu gestalten.

Leistungsspektrum Steuerberatung

Steuergestaltung

  • Konzeption steuerlich optimaler Vorgehensweisen
  • Ermittlung von steuerlichen Auswirkungen von Gestaltungsalternativen zur Vorbereitung von wirtschaftlichen Entscheidungen
  • Steuerliche Planungsrechnungen und Steuerbelastungsvergleiche
  • Vorschläge zur Minderung der Steuerbelastung
  • Berücksichtigung von Auslandsbeziehungen

Internationale Steuerberatung

  • Gründung und laufende steuerliche Beratung von inländischen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten
  • Reporting an ausländische Muttergesellschaften
  • Steuerliche Optimierung von Auslandssachverhalten
  • Arbeitnehmerentsendungen
  • Gründung von ausländischen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in Zusammenarbeit mit ausländischen Beratern

Stellungnahmen und Gutachten

  • Gutachten bei Kauf, Umwandlung, Auseinandersetzung, Veräußerung, Gründung und Liquidation von Unternehmen
  • Einholung verbindlicher Auskünfte
  • Steuerliche Untersuchungen von Verträgen, insbesondere Gesellschaftsverträgen

Beratung bei steuerlicher Betriebsprüfung

  • Unterstützung während der Betriebsprüfung, Teilnahme an der Schlussbesprechung und Überprüfung des Betriebsprüfungsberichts

Hilfeleistungen im Steuerverfahren

  • Bearbeitung von Einsprüchen
  • Vertretung bei Prozessen vor Finanzgerichten

Laufende Beratung

  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Verhandlungen mit den Finanzbehörden
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Terminüberwachung
  • Einreichen von Anträgen
  • Hinweise auf Änderungen von Steuergesetzen

Vorteile von uns erstellter Steuererklärungen für unsere Mandanten

  • Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften
  • Einwandfreie Qualität der von uns erstellten Steuererklärungen
  • Keine Kosten für Steuerberatungs-Software und Pflege
  • Kein Fortbildungsaufwand
  • Berücksichtigung aller gesetzlich möglichen Steuersparmöglichkeiten nach Rücksprache
  • Steuerliche Analyse der persönlichen und sachlichen Verhältnisse im persönlichen Gespräch
  • Kenntnis über die zu erwartende Steuererstattung bzw. -nachzahlung
  • Erleichtertes Sammeln und Aufbewahren der Steuerbelege auf Grund von Vorgaben
  • Entlastung und Sicherheit durch Übernahme der Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
  • keine unmittelbaren Fragen der Finanzverwaltung an unsere Mandanten
  • Überprüfung der Steuerbescheide durch uns; Übernahme der Fristüberwachung
  • Überwachung anhängiger Verfahren und Einlegung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Transparenz der zukünftigen Steuerzahlungen sowie Steuerbelastungen
  • Überwachung und Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen

Gerne beraten wir auch unsere Mandanten und deren Nachfolger bei der privaten Vermögens- und Unternehmensnachfolge – damit auch der steuerlich richtige Weg eingeschlagen wird, der Übertragende auch im Ruhestand in finanziell gesicherten Verhältnissen lebt und der Fortbestand des Unternehmens bzw. der Erhalt des Vermögens gesichert ist. Dabei behalten wir die erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte im Auge, um langwierige Familienstreitigkeiten von Beginn an auszuschließen. Unsere Beratung erfolgt im Regelfall in Kooperation mit erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren.

Finanzbuchhaltung

Wir erstellen termingerecht die Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie die Lohnbuchhaltung unserer Mandanten und informieren sie über die wirtschaftliche Entwicklung im gebuchten Zeitabschnitt sowie gegebenfalls notwendige Konsequenzen. Außerdem halten wir umgehend Rücksprache bei Auffälligkeiten, die sofort geklärt werden müssen.

Wir erstellen Jahresabschlüsse, aber auch Zwischenabschlüsse oder Abschlüsse zu besonderen Anlässen (zum Beispiel: Gründung, Liquidation, Umwandlung u.a.) im Rahmen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Der Auftragsumfang, die Berichterstattung und die Bescheinigung erfolgen in Absprache mit unseren Mandanten im Hinblick auf die Anforderungen der Kreditinstitute, der Finanzämter und der Registergerichte. Dabei werden unsere Mandanten über vorhandene Wahlrechte und Ermessensspielräume in Handels- und Steuerbilanz mit entsprechenden Handlungsempfehlungen informiert.

Wirtschaftsprüfung

Die Prüfung der Jahresabschlüsse unserer mittelständischen Mandanten oder auch von Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen erfolgt freiwillig oder auf Grund gesetzlicher Verpflichtung. Wir sind uns bewusst, dass sich Gesellschafter, Geschäftspartner und Kreditinstitute auf unsere Bestätigungsvermerke verlassen.