Arbeitsrecht & Dienstvertragsrecht
Als eine Sozietät von Fachanwälten sind drei unserer Kollegen alleinig auf das Fachgebiet Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht spezialisiert. Sie beraten und vertreten insbesondere Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte, und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Ihre langjährige Tätigkeit sowohl auf der Arbeitnehmer- als auch auf der Arbeitgeberseite sind sie mit den Strategien beider Seiten bestens vertraut. Die Verbindung von arbeitsrechtlichem Fachwissen und Verhandlungsgeschick ist eine ihrer Stärken. Sie analysieren Ihre persönliche Situation, um eine schnelle, einfallsreiche, maßgeschneiderte und kostengünstige Lösung zu finden. In einem Fall ist es die konsequente gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen, im anderen Fall die Begleitung bei einer außergerichtlichen Lösung.
Bei der Betreuung unserer Mandate legt unsere Sozietät größten Wert auf Qualität, Sorgfalt und Verlässlichkeit.
Für eine Erstberatung berechnen unsere Fachanwälte maximal 85,00 USD zuzüglich 10% IVA (Mehrwertsteuer), insgesamt 93,50 USD. Dafür erhalten Sie den fachkundigen Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht und können sich auf die anerkannte arbeitsrechtliche Expertise verlassen. Kommt es in unmittelbarem Anschluss an die Erstberatung zu einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Tätigkeit, wird das Honorar der Erstberatung auf die dann für Sie entstehenden Verfahrenskosten in voller Höhe angerechnet.
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen
Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:
– das Kündigungsschreiben
– Ihren Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
– Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden)
– beglaubigte Kopie Ihrer Cedula (Vorder- und Rückseite der Cedula fotokopieren)
– Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen (zB. Betriebsvereinbarungen, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, Schreiben Ihres Arbeitgebers, Widerspruch des Betriebsrats, u.a.)
Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.
Kündigung
Wirksamkeit der Kündigung prüfen
Es gibt viele Gründe, warum eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam sein kann. Wir können Ihnen sagen, ob und aus welchen Gründen Ihre Kündigung unwirksam ist.
Beratung über Ihre Möglichkeiten
Für Arbeitnehmer gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf eine Kündigung zu reagieren. Sie können z.B. eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen oder direkt den Versuch einer gütlichen Einigung mit dem Arbeitgebern unternehmen. Wir können Ihnen sagen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Abfindung aushandeln
In vielen Fällen sind Arbeitgeber nach dem Ausspruch einer Kündigung bereit, eine Abfindung zu zahlen. Wir können mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandeln.
Kündigungsschutzklage
Wir können Ihre Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht angreifen. Ziel einer solchen Klage kann entweder der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder die Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes sein.
Ansprüche geltend machen
Wir können für Sie Ansprüche geltend machen, die mit der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zusammenhängen (z.B. ausstehende Gehalts- und Provisionszahlungen, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis usw.).
Dienstvertragsrecht
Der Dienstvertrag ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag, mit welchem sich die eine Vertragspartei (Dienstverpflichteter) zur Leistung der versprochenen Dienste und die andere Vertragspartei (Dienstberechtigter) zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Wir beraten
– bei der Ausgestaltung und Begründung dienstvertraglicher Verhältnisse;
– gestalten Vorstands- und Geschäftsführerverträge;
– erstellen Geschäfts- und Beiratsordnungen;
– prüfen bestehende Dienstverträge;
– unterstützen Sie bei Ihren Verhandlungen;
– vertreten Sie erforderlichenfalls in gerichtlichen Auseinandersetzungen;
– entwerfen Aufhebungs- und Beratungsverträge.
Sonstiges Arbeitsrecht
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht könnnen wir Sie auch in allen sonstigen Teilbereichen des Arbeitsrechts unterstützen (z.B. bei Arbeitszeugnis, Versetzung, Urlaub, Abmahnung, ausstehende Lohnansprüche, Arbeitnehmerhaftung, Elternzeit, Freistellung / Suspendierung, Insolvenz des Arbeitgebers, Leiharbeit / Zeitarbeit, Mobbing, Mutterschutz, Nebentätigkeit, Schadensersatz, Teilzeit, Urlaub, Versetzung, Vertragsgemäße Beschäftigung, Wettbewerbsverbot).
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und 24h über unser Kontaktformular. In aller Regel erhalten Sie einen Besprechungstermin am nächsten oder übernächsten Tag! Nehmen Sie direkt Kontakt auf. Ihre Anfrage löst noch keine Kosten aus!