Häufig gestellte Fragen – FAQ
Im Folgenden erhalten Sie erste Antworten auf an uns häufig gestellte Fragen, die im Zusammenhang mit der Anwaltstätigkeit gestellt werden. Für genauere Auskünfte oder weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Was müssen Sie zu einer Erstberatung mitbringen?
Möglichst sämtliche vorliegende Unterlagen zu Ihrem Fall, sowie sämtliche Beweismittel, Urkunden, vollständige Namen und Adressen eventueller Zeugen.
Was kostet mich die Erstberatung?
Für eine Erstberatung berechnen unsere Fachanwälte pauschal 150,00 USD zuzüglich 10% IVA (Mehrwertsteuer) pro Stunde. Dafür erhalten Sie den fachkundigen Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht und können sich auf die anerkannte arbeitsrechtliche Expertise verlassen. Kommt es in unmittelbarem Anschluss an die Erstberatung zu einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Tätigkeit, wird das Honorar der Erstberatung auf die dann für Sie entstehenden Verfahrenskosten in voller Höhe angerechnet.
Wie wird ein Rechtsanwalt beauftragt?
Ein Anwalt kann mündlich oder schriftlich beauftragt werden. Der Anwaltsvertrag ist an keine Form gebunden. Der Anruf “bitte prüfen Sie…” oder “was soll ich tun ..” sowie die Übermittlung der dazugehörigen Informationen genügen – und schon ist der Auftrag, Mandat genannt, zustande gekommen. Das Mandat kommt bereits mit der Überlassung fallbezogener Informationen zustande – und das ist auch gut so. Denn ab diesem Zeitpunkt unterliegen diese Informationen dem gesetzlich geschützten Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Dies ist etwa im Hinblick auf Strafverfahren und Fragen der Ermittlungsbehörden von Bedeutung. Es führt aber auch dazu, dass die anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung, deren Verletzung zu einem Straftatbestand führt, beginnt und der Mandant darauf vertrauen kann, dass keinerlei Informationen über “seine Sache” Dritten gegenüber offenbart werden.
Darf ein Anwalt das Mandat ablehnen?
Ein Rechtsanwalt darf ein ihm angetragenes Mandat grundsätzlich ablehnen. In der Praxis wird er davon jedoch nur selten gebrauch machen. Im Fall von Vertretungsverboten ist der Rechtsanwalt allerdings gesetzlich dazu verpflichtet das Mandat abzulehnen.
Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
Wenn Sie den Rat eines Anwalts einholen, lässt sich der Verlauf Ihrer Rechtsangelegenheit beeinflussen. Ein Anwalt verhindert durch die Einhaltung wichtiger Fristen unwiderrufliche Entscheidungen zu Ihren Ungunsten. Zudem erhält nur ein Anwalt vollständige Einsicht in die behördlichen bzw. gerichtlichen Akten, deren Inhalt von großer Bedeutung für den Ausgang Ihres Verfahrens sein kann.
Warum werden die Anwälte der Sozietät nicht aufgeführt?
Eine Frage die uns sehr oft gestellt wird! Sie lässt sich jedoch leicht beantworten. Wenn wir für unsere Mandanten das Beste Ergebnis erzielen wollen, ist es ratsam Beziehungsverflechtungen in Paraguay nicht offen zu legen, deshalb vermeiden wir aus Erfahrung bewusst die Offenlegung unseres Netzwerkes, welches über Jahrzehnte auf gegenseitiges Vertrauen gewachsen ist. Die Gegenseite sollte keine Möglichkeit eingeräumt bekommen über unsere Internetpräsenz Einblicke in unser verzweigtes Netzwerk zu erlangen. Wir stellen immer wieder fest, ein Blick auf die Internetseite vieler Kollegen genügt um zu wissen mit wem man es da alles so zu tun hat.
Das paraguayische Justizsystem besteht auf einen hochkomplexen Beziehungsgeflecht mit einem Regelwerk welches in der Interpretation ungeahnte Kreativität bei den Akteuren entwickelt. Für Außenstehende ist vieles schwerlich nachzuvollziehen. Für den Mandanten ist es aus unserer Sicht überaus wichtig, dass er die richtigen Akteure zur Lösung seines Problems von uns an die Seite gestellt bekommt.
Muss ich eine Aussage machen?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Aussage. Auch muss einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung nicht Folge geleistet werden. Es ist jedoch wichtig, auf eine Vorladung angemessen zu reagieren. Ein Anwalt kann den Vernehmungstermin absagen und Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen. Je nach Aktenlage kann eine Aussage dann auch von Vorteil sein, um das Verfahren zu beschleunigen oder zu verkürzen. In jedem Fall sollten Sie diese Option aber im Vorfeld mit Ihrem Anwalt besprechen. Übrigens: Einer Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung müssen Sie Folge leisten. Ein Anwalt kann aber Rechtsmittel gegen die Vorladung einlegen und oftmals sogar die Aufhebung der Anordnung erreichen.
Ich bin mit meinem Anwalt unzufrieden. Kann ich den Anwalt im laufenden Verfahren wechseln?
Das Mandatsverhältnis können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Ihre einseitige Erklärung gegenüber dem Anwalt beenden. Grundsätzlich hat der Anwalt einen Anspruch auf die bis zur Beendigung seiner Tätigkeit angefallenen Auslagen und Vergütung. Hierdurch erfahren Sie auch keine Nachteile bei der Justiz.