Grundstücks- & Immobilienrecht

Eine umfassende Rechtsberatung durch erfahrene Anwälte im Immobilienrecht entscheidet über den erfolgreichen Abschluss Ihrer Immobilientransaktion.

Durch unserer Netzwerk sind wir tief verwurzelt und gut informiert. Wir kennen alle Perspektiven und können Sie daher individuell, maßgeschneidert, ganzheitlich und umfassend beraten. Unsere Mandanten wünschen sich vor allem eines: Schnell, unkompliziert und rechtlich abgesichert zu ihrer Immobilie zu kommen. Diesen Wünschen tragen wir Rechnung.

Immobilien An- und Verkauf

Als Verkäufer oder Käufer müssen Sie in Paraguay mit rechtlichen Risiken rechnen, die sich nur mit fachanwaltlicher Hilfestellung bewältigen lassen. Wir kümmern uns um die gesamte vertragliche, behördliche und steuerliche Abwicklung der Immobilientransaktion, ohne Beschwer des Mandanten. Unsere Anwälte gestaltet rechtssicher die Vertragsverhältnisse im Bereich der Immobilienwirtschaft, insbesondere für Projektentwickler, Investoren, Banken, Stiftungen oder Immobilienunternehmen.

Bitte bedenken Sie folgendes...

Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen ein besonderer Meilenstein und die Unterzeichnung des Kaufvertrages ein ganz besonderer Moment. Es ist eine Investition in eine Immobilie welche bei einigen Menschen nur ein einziges Mal in Ihrem Leben erfolgt. Doch gerade aus diesem Grund sollte man – im Überschwang der Gefühle und der feierlichen Stimmung – die Risiken, die eine solch weitreichende Investition mit sich bringt, nicht vernachlässigen. Keinesfalls sollte unter Zeitdruck eine Kaufentscheidung getroffen werden.

Die Aussagen eines Maklers sollten stets kritisch hinterfragt und dabei nicht vergessen werden, dass ein Makler vorrangig dann interessiert ist Geld zu verdient. Sein vorrangiges Ziel ist es den Käufer schnellstens dazu zu bewegen seine Unterschrift auf Kaufvertrag zu leisten.

Auch sollte man keinesfalls die Ausarbeitung des Kaufvertrages der anderen Vertragspartei überlassen, denn dafür ist die angestrebte Investition zu umfangreich und möglicherweise ein sich daraus ergebender wirtschaftlicher Schaden viel zu hoch. Auch ein Notar wird nicht sämtliche Rechte und Interessen des Käufers wahren können oder wollen. Hierfür ist der Käufer im Wesentlichen selbst verantwortlich.

Eine professionelle Beratung vom Anwalt für Immobilienrecht während der gesamten Abwicklungsphase ist daher unerlässlich. Unsere Anwälte – spezialisiert auf Immobilienrecht – werden Sie engagiert und loyal bei Ihren Vorhaben unterstützen und bei allen Fragen rund um den Erwerb des Objekts gern Rede und Antwort stehen.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind...

  • Immobilientransaktionen wie Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Immobilienportfolios
  • Immobilien Legal-Due-Diligence
  • Gestaltung und Verhandlung von Immobilien- oder Anteilskaufverträgen, Bauträgerverträgen oder Erbbaurechtsverträgen
  • Entwurf und Umsetzung individuell angepasster Lösungen zum Einsatz dinglicher Grundstücksrechte, wie Nießbräuche (zB im Rahmen vorweggenommener Erbfolge), Dienstbarkeiten (z.B. Geh- oder (Durch)Fahrtrechte, Verlegung von Leitungen, Bebauungsverbote, Gewerbeausübungsverbote) und Reallasten (z.B. Geldleistungen aus Grundstückertrag)
  • Projektentwicklung, insbesondere Strukturierung sowie Erwerb der Immobilie, inklusive Baugenehmigung
  • Abschluss von Projektentwicklungs- und Projektmanagementverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Finanzierungsmodellen
  • Veräußerung von Immobilien mit gleichzeitiger Rückanmietung (Sale-and-Lease-back)
  • Gestaltung von Mietgarantie- und Generalmietverträgen
  • Bauträgerverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Kündigung und Räumung
  • Maklerverträge
  • Fragen des Wohnungseigentums, Beschlussanfechtungen / Anfechtungsklagen, Änderung von Teilungserklärungen
  • Immobiliarzwangsvollstreckung und -versteigerung

Immobilien-, Grundstücks- und Liegenschaftsrecht

Informativ: Das Immobilienrecht befasst sich besonders mit dem Kauf, dem Verkauf und der Belastung von Grundstücken sowie von Haus und Wohnung. Dieser Fachbereich wird auch als Liegenschaftsrecht bezeichnet. Unter Immobilienrecht fallen außerdem das Wohnungseigentumsrecht, das Maklerrecht und das private Baurecht sowie das Architektenrecht.
Im Grundstücksrecht werden alle Rechtsfragen geregelt, die sich auf die Rechte von Grundstücken beziehen. Das beinhaltet auch alle Rechtsfragen zu Grundstücksverträgen und zu den dinglichen Rechten an Grundstücken. Eine Differenzierung zwischen dem sogenannten Vollrecht (Eigentum) an einem Grundstück und den sog. grundstücksgleichen Rechten, dem Erbbaurecht sowie den beschränkten dinglichen Rechten, wird anhand des Berechtigungsgrades vorgenommen. Die beschränkten dinglichen Rechte umfassen u. a. die Grunddienstbarkeit, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit und den Nießbrauch, das dingliche Vorkaufsrecht und die Grundpfandrechte sowie die die Reallast, Hypothek und Grundschuld etc.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und 24h über unser Kontaktformular. In aller Regel erhalten Sie einen Besprechungstermin am nächsten oder übernächsten Tag! Nehmen Sie direkt Kontakt auf. Ihre Anfrage löst noch keine Kosten aus!