Nachlass- & Erbschaftsrecht
Ist es Ihnen wichtig, fundierte Antworten von einem Fachanwalt für Erbrecht zu erhalten?
Möchten Sie Vorsorgemaßnahmen treffen und benötigen eine Beratung bei der Abfassung Ihres Testaments oder möchten Sie Ihre Erbansprüche durchsetzen? Befinden Sie sich in einem Erbschaftsstreit und suchen fachanwaltliche Hilfe?
Sie sind bei uns richtig, wenn Sie einen spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht suchen, welcher neben den rechtlichen und finanziellen Komponenten auch auf Ihre persönlichen, familiären und emotionalen Belange eingeht.
Wir beraten und vertreten Sie bei allen erbrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten.
Für eine Erstberatung berechnen unsere Fachanwälte maximal 85,00 USD zuzüglich 10% IVA (Mehrwertsteuer), insgesamt 93,50 USD. Dafür stehen wir Ihnen bis zu 90 Minuten vollumfassend Rede und Antwort.
Testament und Vorsorge
Vielseitig wie Gesetze eben nun einmal sind, kann das selbst geschriebene Testament aus vielen Gründen unwirksam werden und das Vermögen wird nicht so aufgeteilt, wie man es sich gewünscht hat. Um eben dies zu vermeiden und die finanzielle Aufteilung nach dem eigenen Ableben genau geregelt zu haben, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen, um etwaige Formfehler auszuschließen.
Bei der vorsorgenden erbrechtlichen Beratung berät Sie unser Fachanwalt dazu, den eigenen Nachlass zu regeln, um möglichst spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Es wird überprüft, ob die gesetzliche Erbfolge, die eintritt, wenn keine Verfügung von Todes wegen errichtet wird, Ihren Interessen entspricht. Oftmals zeigt die Beratung, dass Irrtümer bezüglich der gesetzlichen Erbfolge bestehen und dringender Handlungsbedarf gegeben ist, weil die eigenen Vorstellungen, wer bedacht werden soll, gerade nicht mit der gesetzlichen Erbfolge übereinstimmen.
Testamentsvollstrecker
Das Ableben eines Verwandten ist nicht nur mit Emotionen belastend, sondern für die Hinterbliebenen auch mit einem großem organisatorischem Aufwand verbunden. Insbesondere, wenn es um das Testament und das Erbe geht – dieses gilt es, nach dem Tod des Erblassers nach den geltenden Rechtsvorschriften aufzuteilen.
Bei uns erfahren Sie, worauf Sie im Erbrecht achten müssen und weshalb Sie zu Lebzeiten gegebenfalls vorbeugend einen Testamentsvollstrecker bevollmächtigen sollten.
Auf Wunsch des Mandanten stellen wir sicher, dass sich bei Testamentsaufsetzungen oder einem Erbvertrag Ihre letztwilligen Verfügungen gerichtsfest realisieren lassen und übernehmen auf Wunsch auch direkt die Testamentsvollstreckung im Todesfall.
Pflichtteilsanspruch
Der Pflichtteilsanspruch garantiert eine Mindestbeteiligung am Erbe. Eine Enterbung kennt das paraguayische Erbrecht nicht!
Unternehmensnachfolge
Unternehmer müssen sich im Rahmen der Regelung ihrer Nachfolge zunächst die grundlegende Frage stellen, ob sie mit der Unternehmensnachfolge bis zu ihrem Ableben warten wollen oder ob sie diese bereits zu Lebzeiten vornehmen möchten.
Erfolgt der Übergang des Unternehmens erst mit dem Ableben, entsteht erfahrungsgemäß eine schwierige Periode des Übergangs, weil der ehemalige Inhaber plötzlich nicht mehr da ist, sein Nachfolger aber noch gar nicht oder nur in eingeschränktem Maße vorhanden ist. Dies kann zu erheblicher Unruhe unter der Belegschaft und bei den Kunden führen und letztendlich sogar den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Dies gilt erst recht, wenn mögliche Nachfolger nicht bereits zu Lebzeiten des Unternehmers in die Geschäftsführung intensiv eingebunden waren.
Es erscheint daher in den meisten Fällen sinnvoll, die Übertragung des Unternehmens bereits zu Lebzeiten vorzunehmen oder detailliert Vorbereitungen zu treffen.
Lassen Sie sich von uns zu den Möglichkeiten einer schrittweisen Unternehmensübergabe oder zu vorbeugenden Maßnahmen beraten.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und 24h über unser Kontaktformular. In aller Regel erhalten Sie einen Besprechungstermin am nächsten oder übernächsten Tag! Nehmen Sie direkt Kontakt auf. Ihre Anfrage löst noch keine Kosten aus!