Allgemeines Zivilrecht & Privatrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist ein wesentlicher Teil des Privatrechts, welches die vielfältigen Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander ordnet und regelt. Das Privatrecht umfasst in seinen Charakterzügen nahezu alle Lebensbereiche sowie zahlreiche unternehmerische Tätigkeitsfelder.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst insbesondere sämtliche schuldrechtlichen Verhältnisse, somit vor allem das allgemeine Vertragsrecht und des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus gehört zum allgemeinen Zivilrecht der Bereich der unerlaubten Handlung, dass die Folgen eines Verhaltens regelt durch das ein anderer Mensch zu Schaden gekommen ist, sowie das Sachenrecht, das die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Eigentum und dem Besitz an beweglichen Gegenständen und Immobilien regelt.
Im Grunde genommen geht es bei zivilrechtlichen Fragestellungen um die Geltendmachung von eigenen Ansprüchen oder um die Abwehr von Ansprüchen Dritter.
Einen „Fachanwalt für Zivilrecht“ gibt es nicht.
Folgenden Teilrechtsgebiete fallen unter das Zivilrecht...
- Kaufrecht
- Mietrecht
- Werkvertragsrecht
- Reisevertragsrecht
- Darlehensvertragsrecht
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Zivilrechtsangelegenheiten sind zum Beispiel...
- Arbeits- und Sozialrecht
- Arzthaftungs- und Patientenrecht
- Auflösung von Lebensgemeinschaften
- Ehescheidungen und Familienrecht
- Nachbarschafts- und Grundstücksstreitigkeiten
- Mahn- und Inkassowesen
- Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
- Privat- und Unternehmenssanierungen, Insolvenzrecht
- Sportrecht
- Verkehrsunfälle
- Versicherungsrecht
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