Straf- & Wirtschaftsrecht

Die Sozietät TAX & LAW – Paraguay ist langjährig mit erfahrenen Spezialisten auf dem Gebiet des Strafrechtes tätig. Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten im Bereich der gesamten Republik Paraguay.

2 goldene Regeln

Es gibt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zwei goldene Regeln falls Sie einmal davon betroffen sein sollten:

1. Sie haben als Beschuldigter in einem Strafverfahren das Recht zu schweigen. Bitte schweigen Sie und machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie nicht mit Ihrem Strafverteidiger gesprochen haben. Die Ermittlungsbehörden dürfen aus Ihrem Schweigen keine für Sie negativen Schlüsse ziehen. Sie sind lediglich gegenüber den Ermittlungsbehörden zu Angaben zu Ihrer Person (Identifizierung) verpflichtet.

2. Suchen Sie unverzüglich, nachdem Sie von einem gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren erfahren haben oder auch die Einleitung eines solchen Verfahrens befürchten müssen, einen qualifizierten Strafverteidiger auf. Unsere Strafverteidiger stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Je früher die Verteidigung in ein Ermittlungsverfahren agieren kann, umso effektiver kann sie sich bemühen, negative Entwicklungen für den Mandanten abzuwenden.

In Paraguay gibt es kein Einwohnermelderecht. Dies hat zur Folge, dass Sie mit einer Freiheitsentziehung rechnen müssen, wenn keine alternativen Maßnahmen greifen. Die ersten 24 bis 48 Stunden können mitunter entscheidend sein, in welche Bahnen das Ermittlungsverfahren läuft.

Unsere deutschsprachige Notfallnummer lautet: +595 (0)982 – 267 600

Strafvorwürfe

Wir verteidigen unsere Mandanten gegen Strafvorwürfe aller Art, wie zum Beispiel:

    • Eigentumsdelikte (Vermögensabschöpfung, Diebstahl, Unterschlagung)
    • Ehrdelikte (Beleidigung, Aussagedelikte und falscher Verdächtigung)
    • Urkundendelikte (Urkundenfälschung, Falschbeurkundung)
    • Kapitaldelikte (Mord, Totschlag)
    • Körperverletzung
    • Raubes und Erpressung
    • Nötigung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Stalkings
    • Brandstiftungsdelikte
    • Betäubungsmitteldelikte
    • Steuerstrafsachen
    • Sexualdelikte (Vergewaltigung, Missbrauch)
    • Sachbeschädigung
    • Wirtschaftsstrafsachen
    • Verkehrsstrafsachen

Wirtschaftsstrafrecht

    • Individualverteidigung
    • Unternehmensvertretung
    • Criminal Compliance
    • Vermögensabschöpfung
    • Vermögensdelikte (Betrug, Untreue)
    • Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung)
    • Arbeitsstrafrecht
    • Korruptionsdelikte (Bestechung, Vorteilsannahme)
    • Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung, Bankrott)
    • Arzt- und Medizinstrafrecht
    • Umweltstrafrecht
    • Kapitalmarktstrafrecht
    • Wettbewerbsstrafrecht

Beratung und Betreuung

Wir übernehmen die Beratung und Betreuung Inhaftierter sowie deren Angehöriger in Fragen des paraguayischen Strafvollzuges.

Verfahrensstadien

    • Präventionsphase (ein Verfahren kann/soll vermieden werden)
    • Ermittlungsverfahren (die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eröffnet)
    • Zwischenverfahren (die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben)
    • Hauptverfahren (die Anklage ist vom Gericht zugelassen)
    • Rechtsmittelinstanz (ein Urteil ist ergangen, aber noch nicht rechtskräftig)
    • Berufungsverfahren (instanzliche Entscheidung, Berufungsgericht, oberster Gerichtshof)
    • Wiederaufnahme (in Ausnahmefällen gegen rechtskräftige Urteile möglich)

Hauptverhandlung

Kommt es zu einer Anklageerhebung durch die zuständige Staatsanwaltschaft und zur Hauptverhandlung vor dem zuständigen Straf-Tribunal, sollten Sie keinesfalls ohne einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens diesen Schritt wahrnehmen.

Berufung & Revision

Wir sind selbstverständlich auch in allen Rechtsmittelverfahren, insbesondere der Berufung und der Revision, für unsere Mandanten tätig.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und 24h über unser Kontaktformular. In aller Regel erhalten Sie einen Besprechungstermin am nächsten oder übernächsten Tag!